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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Requestor Webseite und die Requestor Anwendung



§ 1
Allgemeines - Geltungsbereich - Definitionen

(1) Der "Merchant of Record" verkauft die Lizenz zur Nutzung der Software an den Lizenznehmer (siehe auch https://www.paddle.com/blog/what-is-merchant-of-record)

(2) Paddle ist die Firma https://www.paddle.com/, https://www.paddle.com/legal/terms:
  - Paddle.com Market Ltd., Judd House, 18-29 Mora Street, London, EC1V 8BT, United Kingdom
  - Paddle Payments Limited, Limerick House, Limerick Lane, Newbridge, Kildare, Ireland
  - Paddle.com Inc, 3811 Ditmars Blvd, #1071 Astoria, New York, 11105-1803, USA

(3) Samuel Schneider UG ist die Firma Samuel Schneider UG (haftungsbeschränkt), Schwabstr. 96, 70193 Stuttgart, Geschäftsführung: Samuel Schneider, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart, Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, Registernummer: HRB 764786, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE318127696

(4) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer für die vereinbarte Anzahl an Nutzern die im Titel genannte Software, im Folgenden: Software oder Produkt.

(5) Unsere Lizenzbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen, soweit sie in den Vertrag einbezogen wurden.

(6) Verbraucher im Sinne des 
§ 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(7) Unternehmer im Sinne des 
§ 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2
Angebot - Vertragsschluss

(1) Unser Bestellvorgang wird von unserem Online-Wiederverkäufer Paddle.com durchgeführt. Paddle.com ist der Vertragshändler für alle unsere Bestellungen. Paddle nimmt alle Kundendienstanfragen entgegen und bearbeitet alle Stornierungen.

(2) Die AGB von Paddle ist hier zu finden: https://www.paddle.com/legal/checkout-buyer-terms

(3) Der Lizenzvertrag kommt mit Samuel Schneider UG zustande. Samuel Schneider UG fungiert als Lizenzgeber und Anbieter.

(4) Der Vertrag kommt auf der Website des Lizenzgebers zustande.

(5) Bei einem Vertragsabschluss auf der Website des Lizenzgebers gibt der Lizenznehmer ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen der "Jetzt Kaufen" oder ähnlich gekennzeichneten Schaltfläche auf der Website ab. Der Vertrag kommt dann durch die Bereitstellung der Lizenz zustande.

(6) Die Vertragssprache mit Samuel Schneider UG ist Deutsch.

(7) Die Vertragssprache mit Paddle ist Englisch.


§ 3
Preise - Zahlungsbedingungen - Zahlungsmittel

(1) Der Preis ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Alle Preise des Lizenzgebers sind in Euro und verstehen sich inkl. MwSt., soweit diese anfällt.

(2) Die Bezahlung erfolgt auf dem vereinbarten Zahlungsweg.

(3) Der Zahlungsweg wird von Paddle verwaltet.

(4) Sofern der Lizenznehmer mit der Zahlung in Verzug ist, stehen dem Lizenzgeber die gesetzlichen Rechte insbesondere aus 
§ 288 BGB zu.

(5) Gerät der Lizenznehmer mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Lizenzgeber ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Lizenzgeber den Zugang des Lizenznehmers zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Der Lizenzgeber kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. 
§ 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.


§ 4
Vertragsgegenstand - Zusatzleistungen - Vertragsdauer

(1) Diese Vertragsbedingungen regeln die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Lizenznehmer.

(2) Die Software wird vom Anbieter als Desktop-Anwendung bereit gestellt. Der Lizenznehmer kann die auf den Servern des Lizenzgebers bzw. eines von dem Lizenzgeber beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus den vertragsgegenständlichen Dokumenten (insbesondere dem Angebot, der Homepage, der Beschreibung, ggf. Programmschein und Dokumentation).

(3) Soweit für Zusatzleitungen nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass der Lizenzgeber sie kostenlos erbringt, schuldet der Lizenznehmer für Zusatzleistungen die vereinbarte Vergütung. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen des Lizenzgebers, die über die Lizensierung der Standardsoftware hinaus gehen.

(4) Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten.


§ 5
Verfügbarkeit der Software - Höhere Gewalt

(1) Der Lizenzgeber ist verpflichtet, dem Lizenznehmer die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Lizenzgebers umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Lizenznehmer. Der Lizenzgeber schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Lizenznehmers bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.

(2) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Lizenzgebers oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Lizenzgeber wird dabei falls möglich auf die durchschnittlichen Belange der Lizenznehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Lizenzgeber zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.

(3) Der Lizenznehmer wird gebeten, Funktionsausfälle oder -störungen der Software dem Lizenzgeber zeitnah mitzuteilen.

(4) Ist der Lizenzgeber zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Lizenzgebers zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.


§ 6
Updates

(1) Der Lizenzgeber entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standard Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Lizenznehmer im Rahmen der Überlassung freiwillig zur Verfügung gestellt. Die Updates können auch technische Schutzmaßnahmen beinhalten.

(2) Unterlässt es der Lizenznehmer, eine Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet der Lizenzgeber für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist nicht.

(3) Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.

(4) Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Lizenzgeber von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.

(5) Der Lizenzgeber behält sich jedoch vor, Änderungen am digitalen Produkt vorzunehmen, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen, wenn ein triftiger Grund hierfür vorliegt und dem Lizenznehmer durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen.


§ 7
Verbotene Nutzungen

(1) Dem Lizenznehmer ist verboten, die Software übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder übermäßige Nutzung ausschließen.

(2) Dem Lizenznehmer ist untersagt, die Software oder die Server, auf denen Sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu infizieren oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.

(3) Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizensierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Lizenznehmer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.


§ 9
Pflichten des Lizenznehmers, Mitwirkung

(1) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Kontaktmöglichkeiten und die Bezahldaten. Macht der Lizenznehmer unwahre Angaben, kann der Lizenzgeber den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Lizenznehmer erhält von dem Anbieter eine Lizenz zur Nutzung der Software. Die Lizenz hat den Zweck, die Nutzung der Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Die Lizenz ist von dem Lizenznehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern.

(4) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Lizenznehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Lizenz erhalten haben. Benachrichtigt der Lizenznehmer den Lizenzgeber nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Lizenzgeber den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

(5) Um die Software bestimmungsgemäß zu verwenden, muss der Lizenznehmer ein funktionsfähiges Endgeräte mit folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:
- Funktionsfähiger PC mit Windows 10 (oder höher) x64
- Funktionsfähiger PC mit Mac OS ARM
- Funktionsfähiger PC mit Linux x64 or ARM

(6) Macht der Lizenznehmer Gewährleistungsrechte geltend, so behält sich der Lizenzgeber vor, zu überprüfen ob die digitale Umgebung des Verbrauchers mit den technischen Anforderungen des digitalen Produkts zur maßgeblichen Zeit kompatibel war. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass er sich nicht auf die Beweislastumkehr des 
§ 327k Abs. 1,2 BGB berufen kann, wenn er eine für die Überprüfung notwendige und ihm mögliche Mitwirkungshandlung nicht vornimmt und der Unternehmer zur Feststellung ein technisches Mittel einsetzen wollte, das für den Vertragspartner den geringsten Eingriff darstellt.


§ 10
30 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen

(1) Dem Lizenznehmer wird ein Rückerstattungsrecht von 30 Tagen eingeräumt, ohne Angabe von Gründen. Der Lizenznehmer kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum eine Rückerstattung verlangen. Dies gilt zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht.

(2) Der Lizenznehmer kann eine Rückerstattung durch eine formlose E-Mail an sam [at] requestor [dot] app beantragen. Die Erstattung wird innerhalb von 14 Tagen nach dem Antrag bearbeitet.


§ 11
Widerruf - Widerrufsformular

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu. 

(2) Achtung: Wenn der Lizenznehmer die sofortige Erbringung der Leistung durch den Lizenzgeber gefordert und der Lizenzgeber den Lizenznehmer auf das Erlöschen seines Widerrufsrechts hingewiesen haben, erlischt das nachfolgende Widerrufsrecht unmittelbar, sobald der Lizenznehmer die Leistung entgegengenommen hat (z.B. durch Einloggen oder Download).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Samuel Schneider UG, Mail-Adresse: sam [at] requestor [dot] app,  mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Software: Requestor https://requestor.app
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.


§ 12
Rechte bei Mängeln - Verjährung

(1) Dem Lizenznehmer stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ungekürzt zu.

(2) Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. 
§ 536a BGB des Lizenzgebers für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Lizenzgeber nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Lizenznehmer nicht entsprechend informiert hat.

(3) Der Lizenznehmer wird gebeten, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei wäre es gut, wenn der Lizenznehmer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels angibt.

(4) Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Software nur deshalb nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Lizenznehmer sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder in verbotener Weise nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat und dies für den Mangel verantwortlich ist.


§ 13
Haftung

(1) Der Lizenzgeber haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Lizenzgebers auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Lizenznehmers schützen, die dem Lizenznehmer also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.


§ 14
Urheberrechte - Lizenzen

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.

(2) Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Lizenznehmer insbesondere untersagt,
- die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation,
- die Software zu dekompilieren, nach zu ahmen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen,
- die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen,
- an der Software Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen

(3) Die von der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Lizenznehmers werden auf den Servern des Lizenzgebers gespeichert. Der Lizenznehmer bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Insoweit ist der Lizenzgeber nur Auftragsverarbeiter.


§ 15
Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene haben jederzeit das Recht:
eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen werden, der Widerruf berührt jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht;
eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zählt eine Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie über eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die bestehenden Rechte, über die hier aufgeklärt wird;
verlangen, dass unverzüglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist;
verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
verlangen, dass gem. Art. 18 DSGVO die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden;
sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist, zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.
zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafür Gründe bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. Verjährungsfrist, steuerliche Aufbewahrungsfristen).


§ 16
Streitigkeiten - Schlichtung - Änderung

(1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Lizenznehmer unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Der Lizenzgeber ist nicht bereit oder verpflichtet, an einer solchen Streitbeilegung teilzunehmen.

(2) Sofern der Lizenznehmer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers Gerichtsstand; der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, den Lizenznehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(3) Führen schwerwiegende, nicht beeinflussbare Gründe zu einer unvorhersehbaren Änderung der in diesen AGB geregelten Vertragsinhalte (also insbesondere nicht der Hauptleistungen), und überwiegen die Interessen des Verwenders an einer Anpassung der AGB typisiert die Interessen des Vertragspartners, ist der AGB Verwender berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit gesetzlich nicht bereits eine Regelung für den Fall des entsprechenden Anpassungsbedarfes vorgesehen ist.


§ 17
Evaluation

(1) Dem Verbraucher wird das Recht eingeräumt, die Software kostenlos zu evaluieren. Eine Vergütung ist hierbei nicht notwendig, der Verbraucher erhält jedoch keine Lizenz.

(2) Für die langfristige Nutzung der Software ist eine Lizenz erforderlich.

(2) Die Evaluation ohne Lizenz ist gegenüber der Nutzung mit einer Lizenz derzeit nicht eingeschränkt. Die Einschränkungen können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

(3) Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf eine kostenlose Evaluation. Die kostenlose Evaluation kann jederzeit weiter eingeschränkt werden. Die kostenlose Evaluation kann auch jederzeit ersatzlos gestrichen werden.
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